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Verträge zum Hausverkauf / Wohnungsverkauf / Grundstücksverkauf / Immobilienverkauf


Während eines Immobilienverkaufs werden Sie mit unterschiedlichen Verträgen in Berührung kommen. Manche davon müssen sein, andere sind empfehlenswert und wieder andere sind nur für eine bestimmt Situation wichtig, in der Sie vielleicht gar nicht sind. Auf diesen Seiten zeigen wir Ihnen, welcher Vertrag welche Aufgabe hat, worauf Sie achten sollte und welche Verträge zu Ihrer Situation und zu Ihrer Immobilie passen.

Bitte beachten Sie, dass unsere Ratgeber-Seiten keine Rechtsberatung darstellen und sie auch nicht ersetzen.

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Bauakte
Die Bauakte, Baugenehmigungen

Die Bauakte ist eine Art Dokumentation der wichtigsten Bauschritte einer Immobilie. Idealerweise enthält sie die Baupläne, Baubeschreibungen und – ganz wichtig! - die Baugenehmigungen. Bauakten können unterschiedlich aussehen – je nachdem, wer alles an den Bauschritten beteiligt war. Und natürlich auch je nachdem, wie alt die Immobilie ist, um die es geht. Genau an diesem Punkt wird die Bauakte vor allem für Immobilienkäufer und -verkäufer wichtig: Sind alle Bauschritte genehmigt worden? Diese Fragen sollten Sie nach Möglichkeit vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags klären – denn bei fehlenden Baugenehmigungen könnte Ihnen einiger Ärger drohen.

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Grundbucheintrag
Grundbucheintrag

Grundbucheinträge werden immer vom jeweils zuständigen Grundbuchamt geführt. Denn sämtliche Grundstücke einer Gemeinde, eines Bezirks, einer Kommune unterliegen dem Grundbuchzwang – das bedeutet: Sie müssen im Grundbuch eingetragen sein – ebenso wie alle anderen wichtigen Dinge rund um dieses Grundstück: Wem gehört es? Wie ist es bebaut? Bestehen Schulden, Verpflichtungen oder ähnliches? Bei Wohnungen: Wie sind Rechte und Pflichten am Eigentum aufgeteilt – also die sogenannte Teilungserklärung.

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Wohnflächenberechnung
Wohnfläche ist nicht gleich Wohnfläche

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